Die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft
- Senkung des Primärenergieverbrauchs pro Person auf 2000 Watt.
- Senkung des CO₂-Ausstosses auf eine Tonne pro Person und Jahr.
- Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz.
- Verzicht auf neue Kernenergiebeteiligungen und Bezugsrechte.
Pauschale Förderbeiträge für Wärmepumpen
Gefördert werden Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Es gelten die Vorgaben des aktuellen Harmonisierten Fördermodells der Kantone bezüglich Wärmepumpen inkl. Wärmepumpen-System-Modul.
Gefördert werden Wärmepumpenanlagen, die vom Eigentümer im Gebiet mit einer Gebietskonzession oder einem Gebietsauftrag der Stadt Zürich neu erstellt werden.
Es werden die folgenden maximalen Förderbeiträge bezahlt:
Luft/Wasser-Wärmepumpe:
Fr. 8’000.- + Fr. 120.- / kWth
Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe:
bei Anlagen bis 500 kWth: Fr. 16’000.- + Fr. 360.- / kWth
bei Anlagen über 500 kWth: Fr. 96’000.- + Fr. 200.-/ kWth
Bei der Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen:
Fr. 3’200.- + Fr. 80.-/ kWth
Beispiel mit jährlichem Ölverbrauch von ca. 3’200 Liter Heizöl:
Luft/Wasser-Wärmepumpe:
Auszahlung Förderbeitrag total Kanton und ewz:
Fr. 8’000.- + Fr. 120.- x 15 kWth = Fr. 9’800.-
Sole/Wasser-Wärmepumpe:
Auszahlung Förderbeitrag total Kanton und ewz:
Fr. 16’000.- + Fr. 360.- x 15 kWth = Fr. 21’400.-
Rahmenbedingungen
Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W Anschlussleistung pro m2 EBF bemessen.
Gefördert werden Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Der Beitrag richtet sich nach den vermiedenen Treibhausgasemissionen (Fördersatz CHF 70 pro Tonne THG, z.B. CO2) respektive den nicht amortisierbaren Mehrkosten.
Um die vermiedenen Treibhausgasemissionen zu ermitteln, bestimmen wir eine Referenzanlage mit Gas oder Erdöl basierend auf der Objektadresse.
Für die nicht amortisierbaren Mehrkosten führen wir eine standardisierte Kostenrechnung durch.
Für Anlagen über 100 kW führen wir eine einjährige Erfolgskontrolle durch und ermitteln die effektive Jahresarbeitszahl. Ist diese zu tief, kann dies zu einer Beitragskürzung führen.
Wärmepumpen müssen mindestens die Norm EN 255, bzw. EN 14511 erfüllen und/oder das D-A-CH-Zertifikat, die WPZ-Buchs-Prüfung oder ein gleichwertiges Qualitätslabel tragen.
Wärmepumpen müssen mit erneuerbarem Strom betrieben werden.
Liegenschaften welche an ein Fernwärmegebiet angeschlossen werden können, erhalten keine Beiträge.
Hintergrundinformationen
EWZ trägt zur 2000-Watt-Gesellschaft bei:
- Investition in den Ausbau und die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Reduzierung des CO₂-Ausstosses.
- Entwicklung in intelligente Energielösungen und Setzen auf erneuerbare Energiequellen, um Liegenschaften ökologisch mit Energie zu versorgen.
- Renaturierungsprojekten für eine intakte Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Zürich.
- Unterstützung in die Forschung in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Weitere Unterlagen
Unser Artikel zur Förderung von Wärmepumpen im Kanton Zürich