Neuigkeiten im Wärmepumpen-System-Modul WPSM

Ab 1.1.2021: Neuer Preis für das Anlagezertifikat und die Rechnung geht neu an den Bauherrn.

Preisanpassung für WPSM

Die Trägerorganisationen – FWS, suissetec, GKS, DIE PLANER und BFE – haben folgende wichtigen Änderungen im WPSM beschlossen und veröffentlicht:

Preisänderung des Wärmepumpen-System-Modul Anlagezertifikates ab 1. Januar 2021

Das BFE/EnergieSchweiz hat in den letzten Jahren mit grossen Beiträgen das WPSM unterstützt und damit ermöglicht, den Preis des Anlagezertifikates tief zu halten. Ab 2021 werden diese Unterstützungsgelder zurückgefahren. Zudem deckte der bestehende Preis für das Anlagezertifikat bis jetzt nicht die vollen Kosten ab.

Aus diesem Grund wird der Preis für das Anlagezertifikat angehoben. Gegenwärtig beträgt er Fr. 245.- + MwSt. Ab dem 1. Januar 2021 wird der Preis für ein Anlagezertifikat auf Fr. 380 + MWST angepasst. Davon betroffen sind alle Anträge, die ab 1.1.2021 per Mail oder Post bei der Fachvereinigung Wärmepumpen FWS eintreffen. Die EnDK als Vertretung der Kantone ist über eine Preisanpassung in dieser Grössenordnung bereits seit längerem informiert und hat ihr Einverständnis signalisiert.

Verrechnung des Wärmepumpen-System-Modul Anlagezertifikates: Neue Regelung ab 1.1.2021

Bisher wurde das Anlagezertifikat den Heizungsinstallateuren, welche das Zertifikat beantragt haben, in Rechnung gestellt. Sie haben in den meisten Fällen das Anlagezertifikat für die Bauherrschaft vorfinanziert.

Die Trägerorganisationen haben beschlossen, diese Praxis zu ändern, um den Ablauf für die Installationsbranche zu vereinfachen: Ab 1. Januar 2021 wird das Anlagezertifikat von der FWS dem Bauherrn direkt in Rechnung gestellt.

Der Bauherr erhält nach wie vor das Anlagezertifikat erst nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung und nachdem eine allfällige Stichprobe erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Frist bis zur Ausstellung des Anlagezertifikates beträgt im Normalfall ca. 7 Wochen ab Eintreffen des Antrags bei der FWS und rund 13 Wochen, falls die Wärmepumpenanlage einer Stichprobenkontrolle unterzogen wird.

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