Förderprogramm für Wärmepumpen im Kanton Thurgau
Nutzen Sie die attraktiven Förderbeiträge für Wärmepumpen im Kanton Thurgau! Ob Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- oder grosse Luft/Wasser-Wärmepumpen – das kantonale Förderprogramm Energie 2025 unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit hohen Beiträgen.
Wichtig: Die Förderung für kleine Luft/Wasser-Wärmepumpen unter 70 kW wurde eingestellt. Neu erhalten Sie jedoch attraktive Zusatzbeiträge für die Wärmeverteilung – bis zu 15’000 Franken.
Als Bauherr müssen Sie sich um nichts kümmern: Wir von Peter Wärmepumpen übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
Förderprogramm Energie 2025: Übersicht
Der Kanton Thurgau fördert den Ersatz fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Elektro) durch effiziente Wärmepumpen. Die Massnahmen gelten sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude – vorausgesetzt, bestimmte technische Anforderungen werden erfüllt.
Wärmepumpen im Kanton Thurgau: Förderfähige Systeme
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
Diese Systeme sind weiterhin förderberechtigt, wenn sie eine fossile oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Auch dezentrale Heizungen ohne Wärmeverteilsystem (z. B. Nachtspeicheröfen) können ersetzt werden.
Luft/Wasser-Wärmepumpen (ab 70 kW)
Nur noch ab 70 kW Leistung förderfähig! Für kleinere Anlagen gibt es keine direkten Beiträge mehr – jedoch Förderungen für die neue Wärmeverteilung, z. B. den Einbau von Bodenheizungen oder Radiatoren mit tiefen Vorlauftemperaturen.
Förderbeiträge für Wärmepumpen im Thurgau (Stand 2025)
Insgesamt sind folgende Förderbeiträge für Wärmepumpen im Kanton Thurgau gültig
Wärmepumpe | Beitrag EFH | Beitrag MFH ab 3 Wohnungen |
---|---|---|
Luft/Wasser* | CHF 3’200 | CHF 3’200 + für jedes weitere kW CHF 120 |
Sole/Wasser | CHF 9’000 | CHF 16’000 + ab 20 kW thermische Nennleistung: Für jedes weitere kW CHF 300 auch bei EFH |
* Luft/Wasser-Wärmepumpen in Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur förderberechtigt, wenn die Leistung über 70 kW ist.
- Bonus für Solarstromanlage: bis 40’000 Fr. zusätzlich möglich (nur mit Sole/Wasser Wärmepumpe)
- Bonus für Wärmeverteilung (z. B. bei Nachtspeicher-Ersatz): bis 15’000 Fr
Förderbedingungen im Überblick
Allgemeine Anforderungen
- Die Wärmepumpe ersetzt eine bestehende Heizung (Öl, Gas oder elektrische Widerstandsheizung) in einem bestehenden Gebäude.
- Das System muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
- Keine fossile oder elektrische Zusatzheizung zulässig
- Einhaltung von technischen Mindestwerten (COP/SCOP)
- Max. 50 °C Vorlauftemperatur
- Beitrag max. 50 % der Investition
- Förderberechtigt sind nur Elektromotor-Wärmepumpen.
- Das Fördergesuch muss vor dem Installationsbeginn gestellt werden.
- Die Wärmeverteilung muss auf maximal 50 °C Vorlauftemperatur ausgelegt sein.
- Bis 15 kW ist ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) zwingend erforderlich
- Ab 20 kW: Beitrag ist limitiert auf max. 50 W/m² Energiebezugsfläche (EBF).
- Ab 70 kW: Pflicht zur fachgerechten Strom- und Wärmemessung.
Wärmepumpen-System-Modul
Für Anlagen bis 15 kW ist ein zertifiziertes Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) erforderlich. Wir kümmern uns um das Zertifikat – die Kosten werden vom Kanton übernommen.
Weitere Infos unter Wärmepumpen-System-Modul
Gütesiegel-Pflicht
- Wärmepumpe: Nationales oder internationales Gütesiegel (z. B. FWS)
- Erdwärmesonde: Nur mit zertifizierter Bohrfirma
Ersatz von dezentralen Heizungen
Eine der wichtigsten Neuerungen 2025 ist die Förderung des Aufbaus eines hydraulischen Wärmeverteilsystems, wenn eine dezentrale elektrische Heizung (z. B. Direktheizung oder fossile Einzelöfen) ersetzt wird. Die Beiträge:
- Bis 250 m² EBF: CHF 15’000 pauschal
- Ab 250 m² EBF: CHF 60 pro Quadratmeter
Die Voraussetzung: Alle dezentralen Heizungen im Gebäude werden ersetzt. Bestehende elektrische Fussbodenheizungen müssen dauerhaft vom Stromnetz getrennt werden, wenn sie nicht ersetzt werden können.
Förderkriterien für grosse Anlagen
Für Wärmepumpenanlagen mit über 70 kW Leistung gelten zusätzliche Anforderungen:
- Gütesiegel der Wärmepumpe (national/international)
- Leistungsgarantie durch EnergieSchweiz
- Nutzung hochwertiger Wärmequellen (z. B. Grundwasser, Erdwärme, Eisspeicher)
- Begrenzung fossiler Spitzenlast auf maximal 10 % des jährlichen Wärmebedarfs
Jetzt Beratung sichern – wir erledigen die Anmeldung für Sie
Die Förderbedingungen wirken auf den ersten Blick komplex – doch Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung über die Auswahl der passenden Wärmepumpe bis hin zur korrekten Dokumentation und Förderauszahlung.
Kontaktieren Sie uns jetzt – Peter Wärmepumpen macht Ihre Sanierung förderfähig.
Weitere Informationen
Vertiefte Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in den offiziellen Publikationen des Kantons Thurgau. Der Flyer gibt Ihnen eine kompakte Übersicht über alle aktuellen Fördermassnahmen im Energiebereich.
Die Förderprogramm-Website des Kantons liefert zudem weiterführende Details, technische Anforderungen sowie alle relevanten Formulare und Merkblätter.
Förderprogramm Energie Kanton Thurgau