Jetzt beantragen: Fördergelder 2025 für Wärmepumpen im Kanton Zürich

Wärmepumpe statt Öl- oder Gasheizung? Der Kanton Zürich fördert Ihren Umstieg auf klimafreundliches Heizen mit attraktiven Beiträgen

Förderprogramm für Wärmepumpen im Kanton Zürich – Heizungsersatz mit Unterstützung von Bund und Kanton

Förderprogramm für Wärmepumpen im Kanton Zürich

Nutzen Sie die attraktiven Förderbeiträge für Wärmepumpen im Kanton Zürich! Ob Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- oder grosse Luft/Wasser-Wärmepumpen – das kantonale Förderprogramm 2025 unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit hohen Beiträgen.

Das kantonale Förderprogramm orientiert sich am Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Damit schöpfen Eigentümerinnen und Eigentümer das volle Potenzial der verfügbaren Fördermittel aus.

Besonders attraktiv: Auch der Ersatz dezentraler Elektroheizungen (z. B. Nachtspeicheröfen) wird unterstützt – inklusive Förderung für die neue Wärmeverteilung mit bis zu 15’000 Franken.

Als Bauherr müssen Sie sich um nichts kümmern: Wir von Peter Wärmepumpen übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.

Förderprogramm Energie 2025: Übersicht

Der Kanton Zürich fördert den Ersatz fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Elektro) durch effiziente Wärmepumpen. Die Massnahmen gelten sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude – vorausgesetzt, bestimmte technische Anforderungen werden erfüllt.

Wärmepumpen im Kanton Zürich: Förderfähige Systeme

Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen

Diese Systeme sind weiterhin förderberechtigt, wenn sie eine fossile oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Auch dezentrale Heizungen ohne Wärmeverteilsystem (z. B. Nachtspeicheröfen) können ersetzt werden.

Luft/Wasser-Wärmepumpen

Im Kanton Zürich werden auch Luft/Wasser-Wärmepumpen unabhängig von der Leistung gefördert. Entscheidend ist, dass sie eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Förderbeiträge für Wärmepumpen im Zürich (Stand 2025)

Insgesamt sind folgende Förderbeiträge für Wärmepumpen im Kanton Zürich gültig

Wärmepumpe≤ 15 kWth>15 kWth
Luft/WasserCHF 2’900CHF 2’900 + für jedes weitere kW CHF 160
Sole/WasserCHF 6’800CHF 6’800 + Für jedes weitere kW CHF 420
  • Bonus für Wärmeverteilung (z. B. bei Nachtspeicher-Ersatz): bis 15’000 Fr

Förderbedingungen im Überblick

Allgemeine Anforderungen

  • Die Wärmepumpe ersetzt eine bestehende Heizung (Öl, Gas oder elektrische Widerstandsheizung) in einem bestehenden Gebäude.
  • Das System muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
  • Keine fossile oder elektrische Zusatzheizung zulässig
  • Einhaltung von technischen Mindestwerten (COP/SCOP)
  • Max. 50 °C Vorlauftemperatur
  • Beitrag max. 50 % der Investition
  • Förderberechtigt sind nur Elektromotor-Wärmepumpen.
  • Das Fördergesuch muss vor dem Installationsbeginn gestellt werden.
  • Bis 15 kW ist ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) zwingend erforderlich
  • Beitrag ist limitiert auf max. 50 W/m² Energiebezugsfläche (EBF).

Wärmepumpen-System-Modul

Für Anlagen bis 15 kW ist ein zertifiziertes Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) erforderlich. Wir kümmern uns um das Zertifikat – die Kosten werden vom Kanton übernommen.

Weitere Infos unter Wärmepumpen-System-Modul

Gütesiegel-Pflicht

  • Wärmepumpe: Nationales oder internationales Gütesiegel (z. B. FWS)
  • Erdwärmesonde: Nur mit zertifizierter Bohrfirma

Ersatz von dezentralen Heizungen

Eine der wichtigsten Neuerungen 2025 ist die Förderung des Aufbaus eines hydraulischen Wärmeverteilsystems, wenn eine dezentrale elektrische Heizung (z. B. Direktheizung oder fossile Einzelöfen) ersetzt wird. Die Beiträge:

  • Bis 250 m² EBF: CHF 15’000 pauschal
  • Ab 250 m² EBF: CHF 60 pro Quadratmeter

Die Voraussetzung: Alle dezentralen Heizungen im Gebäude werden ersetzt. Bestehende elektrische Fussbodenheizungen müssen dauerhaft vom Stromnetz getrennt werden, wenn sie nicht ersetzt werden können.

Jetzt Beratung sichern – wir erledigen die Anmeldung für Sie

Die Förderbedingungen wirken auf den ersten Blick komplex – doch Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung über die Auswahl der passenden Wärmepumpe bis hin zur korrekten Dokumentation und Förderauszahlung.

Kontaktieren Sie uns jetzt – Peter Wärmepumpen macht Ihre Sanierung förderfähig.

Weitere Informationen

Vertiefte Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in den offiziellen Publikationen des Kantons Zürich. Der Flyer gibt Ihnen eine kompakte Übersicht über alle aktuellen Fördermassnahmen im Energiebereich.

Die Förderprogramm-Website des Kantons liefert zudem weiterführende Details, technische Anforderungen sowie alle relevanten Formulare und Merkblätter.

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