Jetzt beantragen: Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Zürich

Seit dem 1. Juli 2020 fördert der Kanton Zürich den Heizungsersatz einer Oel-, Gas- oder Elektroheizung. Dies unterstützt Hauseigentümer beim Tätigen der Investition in ein ökologisches und zukunftsträchtiges Heizsystem.

Förderung von Wärmepumpen im Kanton Zürich

Förderprogramm

Das Förderprogramm Energie wurde am 1. Januar 2023 mit Massnahmen zum Heizungsersatz leicht angepasst. Weiterhin finanziell unterstützt werden energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle und Ersatzneubauten sowie Beratungen. Das Förderprogramm orientiert sich am Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Damit können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer im Kanton Zürich von den zur Verfügung stehenden Fördergeldern maximal profitieren.

Für den Erhalt von Fördergeldern sind jedoch folgende Qualitätsnachweise zu erfüllen:

Nicht gefördert werden Anlagen, deren Wirkung bereits an ein anderes Instrument der CO2-Gesetzgebung angerechnet wird (z. B. myclimateKliKZielvereinbarungen Bund)

Förderbeiträge

Insgesamt sind folgende Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Zürich gültig:

WärmepumpeBeitragBemerkung
Luft/WasserCHF 4’650 *
+ CHF 60/kWth (ab 15 kW)
max. 50 Wth/m2
Sole/WasserCHF 10’650 *
+ CHF 180/kWth (ab 15kW)
max. 50 Wth/m2

*Ab 1.1.2023 werden die Kosten für die Prüfung der Unterlagen für die WPSM Zertifizierung von derzeit Fr. 350 pro Gesuch direkt zwischen dem Kanton und der Prüfstelle der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) abgerechnet, weshalb dieser bereits abgezogen ist.
Bei Inverter-Wärmepumpen wird die maximale Leistung bei den Normmesspunkten beigezogen. Die Leistungsabgrenzung für die Beitragsbemessungsbereiche und für das Beibringen eines WPSM-Anlagenzertifikats wird aufgrund der installierten Leistung in Abhängigkeit der bisherigen Energiebezugsfläche ermittelt.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für den Erhalt von Fördergelder zu erfüllen:

  • Fördergesuche müssen vor Abbruch, Installations- bzw. Baubeginn eingereicht werden.
  • Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig.
  • Es werden max. 50% der Investitionen an die entsprechenden energetischen Massnahmen und bei Ersatzneubauten nach Minergie-P die Gesamtinvestitionen gefördert.
  • Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
  • Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung.
  • Die Anlage wird in einem bestehenden Gebäude ersetzt.
  • Die Heizung wird für Raumwärme- und Warmwasserversorgung genutzt. Prozessenergie wird nicht gefördert.
  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche bemessen.

Weitere Informationen

Der Flyer zeigt die Übersicht der vom Kanton unterstützten Massnahmen im Energiebereich.

Förderprogramm Energie Kanton Zürich

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