Förderprogramm für Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen
Nutzen Sie die attraktiven Förderbeiträge für Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen! Ob Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- oder Luft/Wasser-Wärmepumpen – das kantonale Förderprogramm Energie 2025 unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit hohen Beiträgen.
Besonders attraktiv: Auch der Ersatz dezentraler Elektroheizungen (z. B. Nachtspeicheröfen) wird unterstützt – inklusive Förderung für die neue Wärmeverteilung..
Als Bauherr müssen Sie sich um nichts kümmern: Wir von Peter Wärmepumpen übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
Förderprogramm Energie 2025: Übersicht
Der Kanton Schaffhausen fördert den Ersatz fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Elektro) durch effiziente Wärmepumpen. Die Massnahmen gelten sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude – vorausgesetzt, bestimmte technische Anforderungen werden erfüllt.
Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen: Förderfähige Systeme
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
Diese Systeme sind weiterhin förderberechtigt, wenn sie eine fossile oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Auch dezentrale Heizungen ohne Wärmeverteilsystem (z. B. Nachtspeicheröfen) können ersetzt werden.
Luft/Wasser-Wärmepumpen
Im Kanton Schaffhausen werden auch Luft/Wasser-Wärmepumpen unabhängig von der Leistung gefördert. Entscheidend ist, dass sie eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Förderbeiträge für Wärmepumpen im Schaffhausen (Stand 2025)
Insgesamt sind folgende Förderbeiträge für Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen gültig
Wärmepumpe | Beitrag EFH | Beitrag MFH ab 3 Wohnungen |
---|---|---|
Luft/Wasser* | CHF 3’000 | CHF 7’000 + ab 20 kW thermische Nennleistung: Für jedes weitere kW CHF 200 auch bei EFH. AB 70kW CHF 3’200 + pro zusätzliche kW CHF 120 |
Sole/Wasser | CHF 10’000 | CHF 18’000 + ab 20 kW thermische Nennleistung: Für jedes weitere kW CHF 300 auch bei EFH Ab 70 kW CHF 4’800 + pro zusätzliche kW CHF 360 |
* Luft/Wasser-Wärmepumpen in Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur förderberechtigt, wenn eine Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens 30 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) neu installiert, bereits vorhanden ist oder auf mindestens 30 Watt pro Quadratmeter EBF erweitert wird.
- Bonus für Solarstromanlage: bis 20’000 Fr. zusätzlich möglich
- Bonus für Wärmeverteilung (z. B. bei Nachtspeicher-Ersatz)
Förderbedingungen im Überblick
Allgemeine Anforderungen
- Die Wärmepumpe ersetzt eine bestehende Heizung (Öl, Gas oder elektrische Widerstandsheizung) in einem bestehenden Gebäude.
- Das System muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
- Keine fossile oder elektrische Zusatzheizung zulässig
- Einhaltung von technischen Mindestwerten (COP/SCOP)
- Max. 50 °C Vorlauftemperatur
- Beitrag max. 50 % der Investition
- Förderberechtigt sind nur Elektromotor-Wärmepumpen.
- Das Fördergesuch muss vor dem Installationsbeginn gestellt werden.
- Die Wärmeverteilung muss auf maximal 50 °C Vorlauftemperatur ausgelegt sein.
- Bis 15 kW ist ein Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) zwingend erforderlich
- Ab 20 kW: Beitrag ist limitiert auf max. 50 W/m² Energiebezugsfläche (EBF).
- Ab 70 kW: Pflicht zur fachgerechten Strom- und Wärmemessung.
Wärmepumpen-System-Modul
Für Anlagen bis 15 kW ist ein zertifiziertes Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) erforderlich. Wir kümmern uns um das Zertifikat – die Kosten werden vom Kanton übernommen.
Weitere Infos unter Wärmepumpen-System-Modul
Gütesiegel-Pflicht
- Wärmepumpe: Nationales oder internationales Gütesiegel (z. B. FWS)
- Erdwärmesonde: Nur mit zertifizierter Bohrfirma
Ersatz von dezentralen Heizungen
Eine der wichtigsten Neuerungen 2025 ist die Förderung des Aufbaus eines hydraulischen Wärmeverteilsystems, wenn eine dezentrale elektrische Heizung (z. B. Direktheizung oder fossile Einzelöfen) ersetzt wird. Die Beiträge:
- Bis 250 m² EBF: CHF 15’000 pauschal
- Ab 250 m² EBF: CHF 60 pro Quadratmeter
Die Voraussetzung: Alle dezentralen Heizungen im Gebäude werden ersetzt. Bestehende elektrische Fussbodenheizungen müssen dauerhaft vom Stromnetz getrennt werden, wenn sie nicht ersetzt werden können.
Förderkriterien für grosse Anlagen
Für Wärmepumpenanlagen mit über 70 kW Leistung gelten zusätzliche Anforderungen:
- Gütesiegel der Wärmepumpe (national/international)
- Leistungsgarantie durch EnergieSchweiz
- Nutzung hochwertiger Wärmequellen (z. B. Grundwasser, Erdwärme, Eisspeicher)
- Begrenzung fossiler Spitzenlast auf maximal 10 % des jährlichen Wärmebedarfs
Jetzt Beratung sichern – wir erledigen die Anmeldung für Sie
Die Förderbedingungen wirken auf den ersten Blick komplex – doch Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung über die Auswahl der passenden Wärmepumpe bis hin zur korrekten Dokumentation und Förderauszahlung.
Kontaktieren Sie uns jetzt – Peter Wärmepumpen macht Ihre Sanierung förderfähig.
Weitere Informationen
Vertiefte Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in den offiziellen Publikationen des Kantons Schaffhausen. Der Flyer gibt Ihnen eine kompakte Übersicht über alle aktuellen Fördermassnahmen im Energiebereich.
Die Förderprogramm-Website des Kantons liefert zudem weiterführende Details, technische Anforderungen sowie alle relevanten Formulare und Merkblätter.
Förderprogramm Energie Kanton Schaffhausen