Restwertentschädigung Stadt Zürich 2025 – Förderung clever kombinieren

Um das städtische Klimaziel Netto-Null bis 2040 zu erreichen, fördert die Stadt Zürich gezielt den Ersatz fossiler Heizsysteme. Noch immer sind rund 40 Prozent der Öl- und Gasheizungen jünger als zehn Jahre (Stand 2021). Genau hier setzt die Restwertentschädigung an: Sie belohnt Eigentümer:innen, die ihr fossiles Heizsystem frühzeitig durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzen. Die Entschädigung deckt nicht nur einen Teil der nicht-amortisierten Investitionskosten, sondern schafft auch einen klaren Anreiz für den schnellen Umstieg auf erneuerbare Energie – ein Gewinn für Umwelt, Gebäude und Zukunft.

Förderprogramm für Wärmepumpen in der Stadt Zürich – Heizungsersatz mit Unterstützung von der Stadt

Beiträge für vorzeitigen Ersatz fossiler Heizsysteme

Die Stadt Zürich unterstützt den frühzeitigen Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch eine Wärmepumpe oder den Anschluss an das Fernwärmenetz mit einer sogenannten Restwertentschädigung. Diese finanzielle Unterstützung deckt nicht nur die noch nicht abgeschriebenen Investitionskosten, sondern auch Rückbaukosten. Ziel ist es, den Wechsel auf klimafreundliche Heizsysteme zu fördern und gleichzeitig die finanziellen Hürden zu senken.

Beitragshöhe

Je früher eine fossile Heizung ersetzt wird, desto höher ist der Anspruch auf Entschädigung. Die Stadt Zürich arbeitet mit fixen Pauschalbeträgen je nach Heizleistung. Zusätzlich wird der Beitrag prozentual an die verbleibende Nutzungsdauer angepasst.

Beispiel:
Eine 10-kW-Heizung, die nach 5 Jahren ersetzt wird, ergibt eine Entschädigung von 67 % der Pauschale von CHF 21’000, also CHF 14’390.

Die vollständigen Tabellen für die Berechnung der Entschädigung finden Sie auf der Seite vom Förderportal Stadt Zürich.

Voraussetzungen für die Restwertentschädigung

  • Die bestehende Öl- oder Gasheizung ist weniger als 15 Jahre alt
  • Sie wird ersetzt durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss
  • Das Gesuch muss vor Baubeginn gestellt und bestätigt werden
  • Die Restwertentschädigung ist nur in Kombination mit einem Gesuch für die neue Heizungsanlage möglich

Zusätzliche Bedingungen bei Gasnetzstilllegung

In Stadtteilen mit geplanter Gasnetzstilllegung gilt:

  • Die Gasheizung oder das Gasgerät muss vor Ankündigung der Stilllegung installiert worden sein
  • Es darf nicht älter als 15 Jahre sein

Entschädigungshöhe für Gasgeräte

Die Höhe basiert auf Investitionskosten der Anlage, reduziert durch die Anzahl Betriebsjahre. Tabelle siehe hier.

Antragstellung und Vorgehen bei Gasnetzstilllegung

  • Das Entschädigungsgesuch kann von Eigentümer:innen nach Ersatz des Gasgeräts oder nach Demontage der Gaszähler gestellt werden
  • Das Gesuch wird vom ewz bearbeitet. Antworten zur Abwicklung und Auszahlung erhalten Sie direkt dort
  • Bei gleichzeitigem Ersatz der Gasheizung durch eine förderfähige neue Anlage (z. B. Wärmepumpe), wird die Entschädigung automatisch gemeinsam mit dem Fördergesuch für die neue Heizung behandelt
  • Wichtig: Das Fördergesuch für die neue Heizung muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden

👉 Zur Förderplattform der Stadt Zürich

Kombination mit anderen Förderbeiträgen

Die Restwertentschädigung kommt zusätzlich zu städtischen und kantonalen Fördergeldern für den Heizungsersatz hinzu.
So profitieren Sie doppelt, gerade beim frühzeitigen Umstieg auf eine nachhaltige Wärmepumpe.

Spezielle Anforderungen für vermietete Liegenschaften

  • Keine Leerkündigungen wegen Heizungssanierung erlaubt
  • Mieter:innen dürfen nicht gezwungen werden, ihre Wohnung zu verlassen
  • Mietzinsanpassungen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen

Ist ein früher Ersatz sinnvoll?

Ja – besonders aus ökologischer Sicht. Fossile Heizsysteme verursachen hohe CO2-Emissionen während des Betriebs. Eine Wärmepumpe gleicht die Emissionen aus der Herstellung bereits in unter 2 Jahren aus.

Beratung durch Peter Wärmepumpen

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