Fällt Ihre Wahl des neuen Heizsystems auf erneuerbare und einheimische Energie aus Holz, Sonne, Erde, Wasser oder Luft, dann gibt dies neu seit dem 1. Januar 2022 noch mehr Fördergelder im Kanton Zürich unterstützt. Sie leisten damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses, sondern Sie sparen langfristig viel Geld und machen sich unabhängig von den unberechenbaren Öl- und Gaspreisen.
Für den Erhalt von Fördergeldern sind weiterhin folgende Qualitätsnachweise zu erfüllen:
Förderbeiträge
Insgesamt sind für Wärmepumpen folgende Fördergelder im Kanton Zürich gültig:
Wärmepumpe | Beitrag | Bemerkung |
---|---|---|
Luft/Wasser | CHF 5’000 | bis 15kWth |
Luft/Wasser | CHF 5’000 + CH 60/kWth | ab 15 kWth, hier gibt es aber interessantere Angebote |
Erdsonde | CHF 11’000 | bis 15kWth |
Erdsonde | CHF 11’000 + CHF 180/kWth | ab 15kWth, hier gibt es aber interessantere Angebote |
Nicht gefördert werden Anlagen, deren Wirkung bereits an ein anderes Instrument der CO2-Gesetzgebung angerechnet wird (z. B. myclimate, KliK, Zielvereinbarungen Bund)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für den Erhalt von Fördergelder im Kanton Zürich zu erfüllen:
- Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung.
- Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden (min. 50% der Wärme). Nur die Aufbereitung von Warmwasser (ohne Raumwärme) reicht nicht aus.
- Die Anlage ersetzt die Heizung eines bestehenden Gebäudes. Bei Netzen kann die Zentrale auch in einem Neubau stehen.
- Die Wärme wird für die Erzeugung von Raumwärme allein oder in Kombination mit Warmwasser eingesetzt. Prozessenergie ist nicht förderberechtigt.
- Bei Anlagen mit Wärmenetz wird die alte Kesselleistung gefördert. Ist kein Wärmenetz vorhanden, wird die Leistung der neu installierten Anlage gefördert.
- Anlagezertifikat Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für installierte Nennleistung
- anwendbar (Stand 2015: bis 15 kWth [B0/W35 bzw. W10/W35]). Leistungsgarantie von EnergieSchweiz (falls kein WPSM).
- In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel.
- Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen.
Weitere Informationen
Der Flyer zeigt die Übersicht der vom Kanton unterstützten Massnahmen im Energiebereich.