Kanton Schaffhausen und Thurgau schränken Wärmepumpen-Förderung ein

Ohne grosse Vorinformationen schränken die Kantone Schaffhausen und Thurgau seit dem 04.01.2023 die Wärmepumpen-Förderung ein! Betroffen vor allem Einfamilienhaus-Besitzer.

NIBE F2120 Luft-Wasser Wärmepumpe

Eingeschränkte Wärmepumpen-Förderung seit Anfang Jahr

Per 04.01.2023 haben die Kantone Schaffhausen und Thurgau ohne Vorinformation oder Kommunikation die Förderbedingungen für Wärmepumpen angepasst. Obwohl wir nahe am Geschehen sind und alle Newsletter abonniert haben, wurden wir erst durch ein laufendes Fördergesuch auf die Änderungen aufmerksam.

Wichtigste Änderung

Luft/Wasser-Wärmepumpen in Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur förderberechtigt, wenn
eine Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens 30 Watt (bei Neuanlagen) bzw.
von mindestens 20 Watt (bei Anlagenerweiterungen) pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) installiert wird. So der exakte Wortlaut aus dem Energieförderprogramm 2023 der Energiefachstelle (Baudepartement des Kanton Schaffhausen bzw. Amt für Energie des Kantons Thurgau).

Die Wärmepumpen-Förderung solcher Luft-Wasser-Wärmepumpe ist im Kanton Schaffhausen seit Anfang 2023 nicht mehr möglich
Die alleinige Wärmepumpen-Förderung solcher Luft-Wasser-Wärmepumpe ist im Kanton Schaffhausen und Thurgau seit Anfang 2023 nicht mehr möglich

Was bedeutet das

Damit werden vor allem Einfamilienhaus-Eigentümer mit etwas Land rund ums Haus und genügend Abstand zum Nachbar faktisch gezwungen ihre Investition massiv zu erweitern oder anderenfalls auf die Wärmepumpen-Förderung durch den Kanton zu verzichten. Auch muss die Photovoltaik-Anlage gleichzeitig mit der Heizungssanierung statt finden: Eine bereits installierte PV-Anlage gilt nur wenn sie zusätzlich erweitert wird.

Die Ziele der Kantone können nur erahnt werden: Mehr Erdsonden- und Photovoltaik-Anlagen? Nur ist die Erstellung einer Erdsonde aus geologischen Gründen nicht an jedem Standort möglich oder technisch machbar. Der Nutzen einer PV-Anlage ist unbestritten, aber nur wegen der Heizung eine PV-Anlage zu erstellen ist nochmals zu überdenken. Sind im Unterland doch die heizintensiven Monate, diejenigen mit dem kleinsten Ertrag.

Der Zeitpunkt dieser Einschränkung erstaunt etwas:

  • Sind doch die Ziele der langfristigen Klimastrategie 2050 des Bundes sehr ehrgeizig!
  • Wegen des überhitzten Marktes explodieren die Preise für umweltfreundliche Heizungen und Solaranlagen. Staatliche Fördergelder werden für Hausbesitzer ein Nullsummenspiel. So titelte sogar Anfang Februar der Tagesanzeiger: „Starker Preisanstieg frisst Subventionen gleich wieder weg“
  • Auch zeigen unsere Erfahrungen, dass die kleinen Fördermassnahmen bis jetzt den einen oder anderen Hauseigentümer davon überzeugen konnten zu investieren. Vor allem junge Familien, die eigentlich etwas Gutes tun wollen aber noch nicht das grosse Ersparte für die ganz grossen Investitionen in ihr Eigenheim haben, werden ausgeschlossen.

Weitere Änderungen

Für Erdsonden-Anlagen über 20 kW thermischer Nennleistung hat sich der Beitrag pro kWth von CHF 200 auf CHF 300 erhöht, ebenso bei Luft-Wasser-Anlagen über 20 kW thermischer Nennleistung von CHF 100 auf CHF 200. Diese Erhöhung nützt vor allem Mehrfamilienhäusern, welche auch nicht von der Photovoltaik-Regel betroffen sind.

Alternativen zum Angebot der Kantone

Aktuell gibt es Alternativen zur Kantonalen Wärmepumpen-Förderung. Diese ändern aber laufend. Fragen Sie gerne bei uns an, wenn Ihr Projekt konkret wird. Wir helfen Ihnen gerne durch den Förder-Dschungel, auch beinhalten unsere Projekte immer das Einreichen der notwendigen Dokumente bei den Förderstellen und die komplette Abwicklung bis zur Auszahlung der Gelder.