Was bedeutet das neue CO2 Gesetz für Ihre fossile Heizung

Der neue CO2 Gesetzesvorschlag des Parlaments sieht im Gebäudebereich höhere CO2 Abgaben für fossile Brennstoffe und ein Grenzwert vor.

Ölheizung ersetzen

Ölheizung ersetzen? Wieso?
Der neue Gesetzesvorschlag des Parlaments aus der Herbstsession 2020 sieht im Gebäudebereich eine Anpassung der CO2 Abgaben für fossile Brennstoffe bis zu 210 CHF pro Tonne CO2 vor. Dies sind etwa 0.55 CHF pro Liter Heizöl.

Zudem wird ab dem Jahr 2023 ein Grenzwert für das CO2 eingeführt. Der maximale CO2 Ausstoss aus fossilen Brennstoffen darf dann maximal 20 kg CO2 pro Jahr und Quadratmeter Energiebezugsfläche betragen.

Dieser Wert wird dann alle 5 Jahre um 5 kg CO2 gesenkt. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2033 fossile Heizungen noch maximal 10 kg CO2 pro Jahr und Quadratmeter Energiebezugsfläche ausstossen dürfen.

Die Kantone AI, BS, FR, JU, LU, OW und TG erhalten einen Aufschub dieses Grenzwertes bis ins Jahr 2026, weil sie die neuen Energievorschriften (MuKEn 2014) bereits umgesetzt haben.

Die Grenzwerte werden angewendet, wenn eine fossile Heizung ersetzt werden soll. Bestehende einwandfrei funktionierende Heizungen sind von diesen Grenzwerten nicht betroffen. Wird die Heizung jedoch ersetzt, kommt der zu diesem Zeitpunkt geltende Grenzwert zur Anwendung.

Berechnen können Sie ihr aktueller CO2 Ausstoss wie folgt:

Kg CO2 pro m2 Energiebezugsfläche = Liter Heizöl pro Jahr * 2.65 / Energiebezugsfläche in m2

Es lohnt sich auf jeden Fall, den Heizungsersatz langfristig zu planen. Dafür gibt es verschiedene Wege. Peter Wärmepumpen bieten dafür eine Impulsberatung zum Heizungsersatz an. Diese Beratung wird in den meisten Kantonen fast zu 100% finanziell unterstützt. Die Investitionen werden durch die höheren Grenzwerte tendenziell steigen, die Betriebskosten sind dann jedoch deutlich tiefer, so dass in den meisten Fällen auch die Gesamtkosten über 15 oder 20 Jahre gerechnet tiefer sind als bei fossilen Heizungslösungen. Siehe dazu auch den Bericht des Kassensturz vom 22.01.2019. Zudem werden alternative Heizungslösungen z.B. durch Wärmepumpen durch die meisten Kantone auch finanziell gefördert. Siehe dazu auch den Artikel «Förderung von Wärmepumpen in der Ostschweiz».

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