Förderung und Steuerabzüge sichern – jetzt entscheiden, später umsetzen.

Förderung und Steuerabzüge

Förderung und Steuerabzüge sichern –
jetzt entscheiden, später umsetzen.

Wer noch 2025 ein Fördergesuch stellt, könnte von den aktuellen Beiträgen und steuerlichen Vorteilen profitieren – selbst wenn die Umsetzung erst 2026 erfolgt.

Warum Sie 2025 für Förderung und Steuerabzüge handeln sollen

  • Förderungen: Die Tendenz ist klar: Viele Kantone kürzen oder streichen Programme.
    Im Thurgau wurde z. B. die Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen unter 70kW von CHF 3’000.– (2024) auf CHF 0.- Franken im Jahr 2025 gestrichen.
    Auch im Kanton Zürich wurde gekürzt: Für Erdsonden-Wärmepumpen sank der Förderbeitrag von CHF 10’650.– im Jahr 2024 auf CHF 6’800.–.
    Der Kanton Schaffhausen zieht bei solchen Änderungen oft im Folgejahr nach – wer früh dran ist, ist klar im Vorteil.
  • Steuerabzüge: Der Bundesentscheid vom 28. Sept. 2025 zielt auf die Abschaffung des Eigenmietwerts. Frühestens ab 2028 könnten Sanierungskosten nicht mehr abziehbar sein. Steuervorteile gelten bis dahin voraussichtlich weiter – wer vorher handelt, profitiert.

Warum du jetzt entscheiden solltest

✅ Fördergesuch 2025 stellen

Die Höhe der Förderung richtet sich möglicherweise nach dem Jahr der Eingabe – nicht der Umsetzung.

✅ Umsetzung flexibel planen

Sanierung (z. B. Heizungsersatz) kann 2026 erfolgen – Hauptsache Entscheidung & Gesuch noch dieses Jahr.

✅ Vor-Ort-Beratung

Wir prüfen mit Ihnen, was technisch & finanziell sinnvoll ist – persönlich, ehrlich und lösungsorientiert

Aktuelles aus der SRF Tagesschau vom 28.10.2025: Eigenmietwert-Abschaffung löst Sanierungsboom aus

Die Abschaffung des Eigenmietwerts rückt näher – und sie zeigt bereits Wirkung. In der SRF Tagesschau vom 27. Oktober 2025 wurde berichtet, dass viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer jetzt energetische Sanierungen in Angriff nehmen. Der Beitrag zeigt: Wer früh plant, profitiert nicht nur von tieferen Energiekosten, sondern auch von attraktiven Förderungen und steuerlichen Vorteilen.

Auch Oekotherm kam in der Sendung zu Wort. Wir durften zeigen, wie moderne Wärmepumpen-Boiler einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz leisten – gerade bei der Sanierung bestehender Gebäude.

🎬 Den Beitrag können Sie hier direkt ansehen:
👉 SRF Tagesschau – Beitrag ab Minute 3:50

SRF-Tagesschau vom 28.10.2025 Eigenmietwert-Abschaffung löst Sanierungsboom aus

So einfach geht’s:

  1. Sie klicken auf den Button
  2. Wir melden uns für eine Vor-Ort-Beratung
  3. Sie bekommen Klarheit: Förderung, Machbarkeit, Umsetzungsplan

Sie möchten es genauer wissen?

Warum 2025 für Förderung und Steuerabzüge das entscheidende Jahr ist und wie Sie noch davon profitieren können.

Das Wichtigste vorab: Wir übernehmen die gesamte Fördergesuch-Erstellung für Sie.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen die passenden Programme, bereiten alle Unterlagen vor und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Wenn Sie sich zusätzlich informieren möchten, finden Sie aktuelle Förderprogramme auch auf energiefranken.ch oder auf unserer Website.

Warum Sie 2025 handeln sollten

Gerade im Jahr 2025 bietet sich eine einmalige Chance für Förderung und Steuerabzüge. Wer jetzt ein Fördergesuch stellt, profitiert von den aktuell gültigen Förderbeiträgen und Steuervorteilen, auch wenn die Sanierung oder der Heizungsersatz erst 2026 umgesetzt wird. In den folgenden Abschnitten zeigen wir, warum schnelles Handeln sinnvoll ist, welche Förder- und Steuermechanismen aktuell gelten und wie der Ablauf Schritt für Schritt funktioniert.

Förderprogramme werden gekürzt

Viele Kantone überarbeiten derzeit ihre Fördermassnahmen. Budgetkürzungen oder politische Anpassungen führen dazu, dass Beiträge sinken oder ganz wegfallen.

Beispiele:

  • Kanton Thurgau: Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen unter 70 kW wurde von CHF 3’000.– (2024) auf CHF 0.– im Jahr 2025 gestrichen.
  • Kanton Zürich: Beitrag für Erdsonden-Wärmepumpen sank von CHF 10’650.– auf CHF 6’800.–.

Solche Kürzungen zeigen eine klare Tendenz. Erfahrungsgemäss ziehen weitere Kantone, etwa Schaffhausen, im Folgejahr nach. Wer 2025 aktiv wird, sichert sich somit die höheren Beiträge nach dem heutigen Stand.

Steuerliche Änderungen stehen bevor

Am 28. September 2025 wurde auf Bundesebene die Abschaffung des sogenannten Eigenmietwerts beschlossen. Damit verbunden sind tiefgreifende Änderungen bei Steuerabzügen für Unterhalts- und Sanierungskosten.

Die Neuregelung soll gemäss aktuellen Informationen frühestens ab 2028 in Kraft treten. Danach könnten Sanierungskosten, insbesondere solche mit Wertsteigerung, nicht mehr abzugsfähig sein. Bis dahin gelten die bisherigen Vergünstigungen jedoch weiter.

Fazit: Wer seine Sanierung vor dieser Reform plant und das Fördergesuch noch 2025 stellt, kann von steuerlich begünstigten Bedingungen profitieren, selbst wenn die Umsetzung erst in den folgenden Jahren erfolgt.

Förderprogramme in der Schweiz – Überblick und Chancen

Zuständigkeiten und Förderlogik

In der Schweiz werden Fördergelder auf kantonaler, kommunaler und bundesnaher Ebene vergeben. Der Bund unterstützt über das sogenannte Gebäudeprogramm, während Kantone und Gemeinden zusätzliche Mittel beisteuern können. Auch Energieversorger bieten teilweise eigene Beiträge an.

Die Grundregel lautet:

Das Fördergesuch muss vor Baubeginn zum Teil sogar vor Auftragsvergabe eingereicht werden.
Wird das Gesuch 2025 gestellt, kann die Umsetzung – je nach Programm – problemlos 2026 oder später erfolgen. Entscheidend ist das Datum der Gesuchseinreichung, nicht das der Umsetzung.

Ein typischer Ablauf:

  1. Fördergesuch wird 2025 gestellt.
  2. Bewilligung erfolgt noch im selben Jahr.
  3. Umsetzung und Auszahlung der Förderung 2026, sobald die Anlage in Betrieb ist.

So profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer doppelt: von den alten Förderkonditionen und von einer flexiblen Zeitplanung.

Förderungen für Wärmepumpen

Wärmepumpen sind besonders förderwürdig, da sie effizient und klimafreundlich arbeiten. Förderbeiträge variieren je nach Kanton und Technologie (Luft-, Sole- oder Wasser-Wärmepumpe).

  • In vielen Kantonen lassen sich Förderungen mit Steuerabzügen kombinieren
  • Technische Anforderungen (z. B. Effizienzlabel, Mindest-JAZ oder Installation durch zertifizierte Fachbetriebe) sind Voraussetzung.

Über die Plattform wie energiefranken.ch können Sie mit Ihrer Postleitzahl alle aktuellen Programme für Ihr Gebäude prüfen.

Steuerabzüge bei Sanierungen

Was abzugsfähig ist

Grundsätzlich können werterhaltende Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen etwa:

  • Reparaturen, Instandsetzungen, Ersatz gleichwertiger Bauteile
  • Austausch einer alten Heizung gegen ein gleichwertiges Modell

Darüber hinaus gelten auch energiesparende oder umweltschützende Investitionen als abzugsfähig – selbst wenn sie den Gebäudewert erhöhen. Dazu zählen insbesondere:

  • Wärmepumpen und Solarthermieanlagen
  • Wärmedämmung, Fensterersatz, Gebäudedichtungen
  • Rückbau fossiler Heizsysteme

Seit 2020 können diese Investitionen über drei Steuerperioden verteilt abgezogen werden. Das schafft Spielraum und senkt die Steuerprogression.

Rückbaukosten und Sonderregelungen

Rückbaukosten (z. B. Abbau einer alten Ölheizung oder Tankanlage) gelten als abzugsfähig, wenn innert angemessener Frist eine energetisch bessere Anlage installiert wird. Werden Kosten nicht vollständig im gleichen Jahr berücksichtigt, dürfen sie in den nächsten zwei Jahren nachgeholt werden.

Beispiel:
Sie investieren CHF 50’000.– in eine neue Wärmepumpe und Wärmedämmung. Wenn im ersten Jahr nur CHF 30’000.– steuerlich Platz finden, können die restlichen CHF 20’000.– in den folgenden zwei Jahren abgezogen werden.

Schritt für Schritt: So gehen Sie richtig vor

Förderfähigkeit prüfen

Nutzen Sie Plattformen wie energiefranken.ch, um verfügbare Programme in Ihrer Region zu prüfen – je nach Kanton, Gemeinde oder Energieversorger.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne dabei, die Förderfähigkeit Ihres Projekts zu bewerten, die technischen Voraussetzungen zu klären (z. B. Effizienzlabel, Gerätetyp, zertifizierte Ausführung) und passende Programme zu identifizieren.

Fördergesuch 2025 einreichen

Wenn gewünscht, übernehmen wir für Sie die Vorbereitung und Einreichung des Fördergesuchs – inklusive Offerten, technischen Unterlagen und erforderlicher Bestätigungen.

Wichtig: Das Gesuch muss vor Auftragsvergabe bewilligt sein. Wir achten auf die richtige Dokumentation und helfen Ihnen, alle Fristen und Anforderungen korrekt einzuhalten.

Umsetzung 2026 oder später

Die Installation kann problemlos im Jahr 2026 oder später erfolgen. Entscheidend ist, dass das Fördergesuch 2025 eingereicht und bewilligt wurde.

Wir sind Ihr Fachbetrieb für die Ausführung. Unsere erfahrenen Teams übernehmen die komplette Umsetzung. Von der Planung bis zur fachgerechten Installation, natürlich entsprechend den Förderkriterien.

Steuerliche Abwicklung

In der Steuererklärung können Sie – je nach Kanton – zwischen Pauschal- und Effektivabzug wählen.

Nicht berücksichtigte Investitionsbeträge lassen sich auf zwei Folgejahre verteilen. Das senkt Ihre Steuerbelastung langfristig.

Vorteile, Risiken und Praxistipps

Ihre Vorteile

  • Finanzielle Entlastung: Fördergelder aus Förderung und Steuerabzüge senken die effektiven Investitionskosten deutlich.
  • Flexibilität: Sie sichern sich Fördermittel 2025, können aber in Ruhe 2026 planen und umsetzen.
  • Planungssicherheit: Förderhöhe richtet sich oft nach dem Gesuchsjahr, nicht nach der Umsetzung.
  • Langfristiger Mehrwert: Eine moderne, effiziente Heizung steigert den Gebäude- und Komfortwert.

Risiken und Einschränkungen

  • Förderprogramme sind budgetabhängig. Bei ausgeschöpften Mitteln droht Ablehnung.
  • Änderungen im Steuerrecht könnten Abzüge künftig einschränken.
  • Nicht alle Programme sind kombinierbar

Praxistipps

  • Projekt aufteilen: Grössere Sanierungen in Etappen umsetzen, um Steuerprogression zu glätten.
  • Dokumentation: Jede Rechnung, jedes Datum und jede Leistung exakt erfassen.
  • Kombination nutzen: Fördergelder für den Hauptteil, Steuerabzug für ergänzende Arbeiten.
  • Fachberatung: Energieberaterinnen und Steuerexperten helfen, die optimale Strategie zu finden.

Zusätzlich sinken die jährlichen Energiekosten um rund 30 % – ein Vorteil, der sich langfristig auszahlt.

Fazit und Empfehlung

Die kommenden Jahre bringen grosse Veränderungen: Förderbeiträge werden reduziert, und mit der Abschaffung des Eigenmietwerts stehen steuerliche Privilegien auf dem Prüfstand. Wer jetzt handelt, kann sich doppelt absichern.

Unsere Empfehlung für Förderung und Steuerabzüge:

  1. Fördergesuch 2025 einreichen – noch vor Beginn der Arbeiten.
  2. Sanierung 2026 oder später umsetzen, wenn es organisatorisch passt.
  3. Fachberatung nutzen – für technische Planung, Förderstrategie und steuerliche Optimierung.

So sichern Sie sich maximale Fördergelder und Steuerabzüge und investieren gleichzeitig in eine nachhaltige, zukunftssichere Energieversorgung Ihres Gebäudes.