Förderprogramm für Wärmepumpen in der Stadt Zürich
Die Stadt Zürich verfolgt mit ihrer Energiepolitik konsequent die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft. Der Ersatz fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Wärmepumpen wird daher aktiv gefördert – mit hohen Beiträgen von ewz und dem Kanton Zürich. Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer profitieren Sie vom harmonisierten Fördermodell (HFM 2015) und einem einfachen Förderprozess.
Wärmepumpen im Kanton und in der Stadt Zürich: Förderfähige Systeme
Gefördert werden folgende Systeme:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
Wichtig: Die Wärmepumpe muss neu installiert werden und eine fossile Heizung (Öl, Gas) oder eine ortsfeste Elektroheizung ersetzen. Auch bei Neubauten kann ein Förderantrag gestellt werden, sofern kein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist.
Förderbeiträge für Wärmepumpen in Zürich
Die Beiträge setzen sich aus einem fixen Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Zusatzbeitrag zusammen. Die Förderhöhe richtet sich nach der thermischen Leistung (kWth) und der eingesparten Menge an Treibhausgasen.
Wärmepumpe | Stadt Zürich | Kanton Zürich |
---|---|---|
Luft / Wasser-Wärmepumpe klein* | CHF 8’000 + CHF 120/kWth | CHF 2’900 |
Luft / Wasser-Wärmepumpe gross** | CHF 8’000 + CHF 120/kWth | CHF 2’900 + 160/zusätzliches kWth |
Erdsonden – oder Wasser / Wasser- Wärmepumpe klein* | CHF 16’000 + CHF 200/kWth | CHF 6’800 |
Erdsonden – oder Wasser / Wasser- Wärmepumpe gross** | CHF 96’000 + CHF 200/kWth | CHF 6’800 + CHF 420/zusätzliches kWth |
** gross = Stadt: > 500 kWth, Kanton: > 15 kWth
- Bonus für Wärmeverteilung (z. B. bei Nachtspeicher-Ersatz): bis 15’000 Fr
Beispiel zur Förderberechnung
Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit einer Leistung von 10 kWth erhalten Sie insgesamt CHF 9’200 Fördergelder:
CHF 8’000 Grundbeitrag plus CHF 120 × 10 kW = CHF 1’200 Zusatzbeitrag.
Aufteilung der Fördergelder:
– CHF 2’900 vom Kanton Zürich
– CHF 6’300 von der Stadt Zürich
Zusätzlicher Beitrag bei vorzeitigem Heizungsersatz:
Wenn Sie Ihre fossile Heizung frühzeitig ersetzen, erhalten Sie zusätzlich eine Restwertentschädigung. Je jünger Ihre bestehende Heizung und je höher deren Leistung, desto grösser fällt dieser Bonus aus.
Hinweis: EBF steht für Energiebezugsfläche – also die beheizte Fläche des Gebäudes.
Technische Anforderungen
Damit ein Fördergesuch bewilligt wird, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wärmepumpe ersetzt ein fossiles oder elektrisches Heizsystem
- Die Wärmepumpe wird mit erneuerbarem Strom betrieben
- Mindestnormen (z. B. EN 14511 oder D-A-CH-Zertifikat) müssen erfüllt sein
- Die Anlage muss mit einem anerkannten Qualitätslabel (z. B. WPZ, FWS) zertifiziert sein
- Maximal 50 W Anschlussleistung pro m² Energiebezugsfläche (EBF)
- Kein Förderanspruch bei Anschlussmöglichkeit an ein Fernwärmenetz
Für Anlagen über 100 kW gelten zusätzliche Anforderungen:
- Eine einjährige Erfolgskontrolle ist durchzuführen
- Die effektive Jahresarbeitszahl muss einen Mindestwert erreichen
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Die Förderbedingungen wirken auf den ersten Blick komplex – doch Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung über die Auswahl der passenden Wärmepumpe bis hin zur korrekten Dokumentation und Förderauszahlung.
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