Jetzt neu: Wärmepumpen-Förderprogramm Mehrfamilienhäuser

Das myclimate-​Wärmepumpen-Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser bietet Fördergelder beim Ersatz der alten Heizöl-​ oder Erdgasheizung von vermieteten Wohnobjekten.

Mehrfamilienhaus

Um was geht es

  • Neues schweizweites Förderprogramm Mehrfamilienhäuser
  • rund 200 CHF bei Luft-Wasser Wärmepumpen pro Kilowatt Heizleistung
  • rund 360 CHF bei Sole-Wasser Wärmepumpen pro Kilowatt Heizleistung

Wagen Sie den Schritt weg von der Ölheizung

In der Schweiz werden Mehrfamilienhäuser (MFH) vielfach immer noch mit fossilen Energien beheizt. Sie tragen damit wesentlich zum CO₂-​Ausstoss bei. Gleichzeitig wird leider in sehr vielen Fällen (geschätzt rund 70 Prozent der Objekte) eine fossile Heizung wieder durch eine fossile Heizung ersetzt, in den Städten wie Genf, Biel, Luzern, Bern oder Zürich sind diese Werte sogar noch höher. Technisch sind Wärmepumpenanlagen heute aber in der Lage, den Wärmebedarf auch für grosse Immobilien zuverlässig und umweltfreundlich zur Verfügung zu stellen. Mit einer finanziellen Unterstützung reduziert dieses Förderprogramm die Hürde der hohen Investitionskosten.

Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser
Förderprogramm Mehrfamilienhäuser

Attraktive Förderbeiträge

Die Höhe des Förderbeitrags wird durch myclimate anhand des bisherigen jährlichen Energieverbrauchs berechnet (witterungsbereinigt). Er beträgt bei Luft/Wasser-​Wärmepumpen zehn Rappen und bei Sole/Wasser-​ oder Wasser/Wasser-​Wärmepumpen 18 Rappen pro Kilowattstunde. Dies entspricht ungefähr CHF 1.00 bzw. CHF 1.80 pro Liter Erdöl oder rund CHF 200 bzw. CHF 360 pro Kilowatt installierter Leistung bei einer korrekt dimensionierten Heizung. Diese Beiträge sind teilweise höher als diejenigen der kantonalen Förderprogramme.

Förderkriterien

Damit Sie vom Förderprogramm Mehrfamilienhäusern profitieren können, müssen einige Kriterien erfüllt sein:

  • Ersatz einer bestehenden Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpenanlage
  • Hauptzweck der Mietliegenschaft ist die Wohnnutzung. Zugelassene Gebäudekategorien sind Mehrfamilienhäuser und Wohngebäude mit Nebennutzung, welche vermietet werden.
  • Liegenschaften im Stockwerkeigentum oder Baugenossenschaften sind nicht förderberechtigt.
  • Im Rahmen eines Neubaus installierte Anlagen werden nicht gefördert.
  • Gesamtwärmeerzeugungsleistung ist zwischen 15 und 400 kWth
  • Keine Doppelförderung: Für das Vorhaben werden keine anderweitigen Finanzhilfen von Bund, Kanton, Gemeinde oder Privaten beansprucht.
  • Bestellung und Arbeiten (massgebliche Investitionen) sind noch nicht in Auftrag gegeben.

Fragen Sie uns für die weiteren Förderkriterien.

Mehr Infos unter myclimate